www.Langzeitwohnen.eu

Sie sind hier: 

>> Startseite 

  |  

AGB

  |  

Nutzungsbedingungen

  |  

Kontakt

  |  

Impressum

  |  

LZW - Partner werden

  |

AGB

... für Interessenten an Langzeitwohnen



Langzeit-Wohnen
Heidemarie Scheidemann
Blochmannstraße 54
12209 Berlin
Tel.:
030 75 70 70 44
Fax: 030 75 70 70 45
E-Mail

... für Anbieter Langzeitwohnen


§ 1 Geltungsbereich
1.1
Langzeitwohnen.eu (folgend Langzeitwohnen genannt) ist ein Werbe-Portal für Anbieter von ausgesuchten Beherbergungsbetrieben (folgend Anbieter genannt), wie Hotels, Apartmenthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen und sonstigen Werbekunden, ihre speziellen Angebote für das Thema Langzeitwohnen in Form verschiedener Werbemöglichkeiten zu präsentieren.
1.2
Für die Rechtsbeziehungen zwischen Langzeitwohnen und dem Anbieter sowie für die Abwicklung eines Werbeauftrages liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Langzeitwohnen; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
1.3
Langzeitwohnen ist berechtigt, seine AGB jederzeit rechtsverbindlich zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden mit der Veröffentlichung auf diesem Portal wirksam.
1.4
Für einen Werbe-Eintrag stellt der Anbieter seine Angebote in einer Datenbank mit den dazugehörigen Suchfunktionen zur Verfügung.
1.5
Weitere Möglichkeiten einer Werbung auf diesem Portal haben Firmen inform über Schaltung von Werbebannern.

§ 2 Anfrage / Angebot / Annahme / Ablehnung durch Langzeitwohnen
2.1.1 Langzeitwohnen stellt ein Online-Formular für die unverbindliche Werbeanfrage zum Zwecke der Datenaufnahme zur Verfügung, welches der Anbieter ausfüllt und absendet. Die Formulare können auch als Kopie ausgedruckt und als Fax versandt werden. Mit dieser Handlung entsteht keine Beauftragung.
2.2.1
Mit Erhalt dieser Anfrage übermittelt Langzeitwohnen über E-Mail sein Angebot und / oder setzt sich telefonisch mit dem Anbieter in Verbindung, um die Wünsche und Fakten für seine Vermietung aufzunehmen und zu beraten.
2.3.1
Langzeitwohnen behält sich die Annahme des Werbeauftrags vor.
2.4.1
Abgelehnt werden Werbeaufträge, wenn diese nicht den Richtlinien zur Veröffentlichung auf Langzeitwohnen entsprechen. Dieses betrifft auch die Ablehnung durch Erfüllungsgehilfen. In beiden Fällen erhält der Anbieter eine Information.
2.4.2
Richtlinien auf Lagzeitwohnen gelten mit den gemachten Angaben im Anforderungskatalog als vereinbart, um dem Angebot Langzeitwohnen für dieses spezifische Werbeportal zu entsprechen.
2.4.3
Bereits auf Langzeitwohnen veröffentlichte Werbeeinträge, die wider erwarten den Richtlinien aufgrund falscher Angaben im Anforderungskatalog nicht entsprechen, werden bis zur Wahrung der Richtlinien deaktiviert – in diesem Fall erfolgt weder eine Rückerstattung des Rechnungsbetrages noch eine Verlängerung der Laufzeit für den Werbeeintrag.
2.4.4
Generell besteht kein Rechtsanspruch für kostenfreie oder kostenpflichtige Werbung auf Langzeitwohnen.

§ 3 Auftrag / Einbau / Preise / Provisionen
3.1.1
Für die Promotion seines Hauses erhält der Anbieter über E-Mail die benötigen Formulare zur Aufnahme seiner detaillierten Angebots-Darstellung.
3.1.2
Ein verbindlicher Auftrag an Langzeitwohnen erfolgt durch Erhalt dieser ausgefüllten Formulare, die vom Anbieter via E-Mail oder Fax zurückgesandt werden. Eine gesonderte Auftragsbestätigung erfolgt darauf hin nicht - darüber hinaus gilt der Auftrag erst mit Versand der Rechnung durch Langzeitwohnen als angenommen und bestätigt.
3.1.3
Damit wird Langzeitwohnen vom Anbieter beauftragt, für die gebuchte Laufzeit sein Hotel auf dem Portal zu bewerben.
3.2.1
Das Top-Team von Wellness-Media übernimmt als Erfüllungsgehilfe für das übermittelte Werbeangebot den Einbau, die Veröffentlichung sowie Aktualisierung der Daten durch den Anbieter und Pflege auf dem Portal.
3.3.1
Die Platzierung eines Werbeeintrags auf Langzeitwohnen ist kostenpflichtig.
3.3.2
Für den Anbieter sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung Preise bindend. Eine Preisänderung zwischen Auftragserteilung und Veröffentlichung bleibt davon unberührt.
3.3.3
Langzeitwohnen ist berechtigt, seine Preisliste ohne vorherige Ankündigung jederzeit zu ändern. Das trifft auch für die Zahlungsmodalitäten wie Laufzeiten zu. Bestehende Verträge bleiben davon für die Dauer der gebuchten Laufzeit unberührt.
3.3.4
Alle Preise auf Langzeitwohnen verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.4.1.
Kommt über den Werbeeintrag auf Langzeitwohnen ein Mietvertrag zwischen Anbieter und Langzeitwohner zustande, wird mit Unterzeichnung dieses Mietvertrages eine Provisionszahlung von Anbieter an Langzeitwohnen fällig, deren Höhe und Fälligkeit vertraglich geregelt ist.

§ 4 Veröffentlichung / Laufzeit / Bezahlung / Verzug
4.1.1
Nach Zusammenstellung und Implementierung der Anbieter-Daten wird der Werbe-Eintrag auf Langzeitwohnen veröffentlicht, also noch vor Zahlungseingang des Anbieters.
4.2.1
Die Laufzeit des Angebots auf Langzeitwohnen beträgt 12 Monate, wenn nichts anders Lautendes schriftlich vereinbart wurde. Selbige beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung der Werbung auf dem Portal. Die Laufzeit beschreibt die Zeit, für die eine Werbung auf dem Portal sichtbar ist. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht spätestens 4 Wochen (Zeitpunkt ist der Erhalt der Kündigung bei Langzeitwohnen) vor Ablauf des Vertrages von einem der Vertragspartner gekündigt wurde.
4.3.1
Die Zahlung für Werbeeinträge wird mit Veröffentlichung auf dem Portal, spätestens jedoch 14 Tage ab Rechnungsdatum, ohne Abzug fällig. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ist ein Skontoabzug von 3% gewährt.
4.3.2
Kosten für Rücklastschriften und Bankgebühren, die durch Auslandsüberweisungen, etc. entstanden sind, werden dem Anbieter in Rechnung gestellt.
4.4.1
Kommt der Anbieter mit der Bezahlung seines bereits frei geschalteten Werbeeintrags in Verzug, so ist Langzeitwohnen berechtigt, diesen Werbeeintrag bis zum Zahlungseingang zu deaktivieren, ohne dass sich dadurch die Laufzeit verändert.

§ 5 Kündigung / Verlängerung
5.1.1
Kündigungen haben schriftlich (per Brief oder Fax) zu erfolgen - dies betrifft auch den Wunsch zur vorzeitigen Kündigung eines laufenden Werbeeintrags.
5.1.2
Eine Erstattung des bereits entrichteten Rechnungsbetrages ist ausgeschlossen.
5.1.3
Anbietern und Langzeitwohnen steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, sofern sich einer der vorgenannten Parteien grob vertragswidrig verhält.

§ 6 Content / Haftung für Inhalte
6.1.1
Jedes Anbieter verpflichtet sich, die zur Veröffentlichung bestimmten Informationen nach bestem Gewissen, vollständig und der Wahrheit entsprechend zu überlassen und Änderungen bei Bedarf unverzüglich an Langzeitwohnen zwecks Aktualisierung auf dem Portal zu leiten.
6.1.2
Für die Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben durch den Anbieter übernimmt Langzeitwohnen keine Haftung. Für den Fall, dass Langzeitwohnen oder dem Portal daraus ein wirtschaftlicher Schaden oder ein Imageschaden entstanden ist, verpflichtet sich der auf dem Portal werbende Anbieter zur Freihaltung sowie Übernahme der evtl. entstandenen Verfahrens-Kosten auf erste Anforderung, die zur Rechtsverteidigung etwaiger Streitigkeiten mit Besuchern dieses Portals notwendig geworden sind.
6.1.3
Langzeitwohnen verpflichtet sich im Gegenzug die Besucher auf seinem Portal darauf hinzuweisen, dass die Anbieter keinerlei Haftung für die Richtigkeit ihrer dargestellten Informationen übernehmen, soweit dieses gesetzlich zulässig ist.

§ 7 Rechte Dritter
7.1.1
Langzeitwohnen geht mit Empfang und Veröffentlichung der Werbedaten jedes Anbieters davon aus und es ist diesen untersagt, Content auf unserem Portal zu veröffentlichen, die gegen die gesetzlichen Vorschriften oder die guten Sitten verstossen sowie Rechte Dritter verletzen. Dabei liegt es in der Verantwortung eines jeden Anbieters sicherzustellen, dass seine Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen sowie ob für seine Angebote oder Fotos zur Darstellung eine Genehmigung durch Dritte, wie Lizenzen erforderlich sind.
7.1.2
Bei Verstoß oder Verletzung von Rechten Dritter hat der Anbieter seine korrigierten Angaben umgehend an Langzeitwohnen zu leiten und stellt dieses von allen Ansprüchen Dritter frei.

§ 8 Verfügbarkeit / Haftungsausschluss
8.1.1
Langzeitwohnen behält es sich ausdrücklich vor, die komplette Veröffentlichung der Webseite oder Teile daraus ohne gesonderte Ankündigung zeitweise oder endgültig einzustellen, zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen. Dieses betrifft ebenfalls die zugrunde liegende Technologie.
8.1.2
Mit einer Einstellung wird dem Anbieter das anteilige Restguthaben für seinen Werbeauftrag zurück gezahlt.
8.1.3
Wird die Leistung von Langzeitwohnen durch Ereignisse höherer Gewalt wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, ist sie zur Erfüllung der Verpflichtung berechtigt, diese für die Dauer der Behinderung um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
8.1.4
Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich. Sofern diese unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind verlängert sich die vereinbarte Laufzeit entsprechend der Dauer der Unterbrechung. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Weitgehende Haftungen insbesondere für entgangenen Gewinn, indirekte oder sonstige Folgeschäden sind ebenfalls ausgeschlossen.
8.1.5
Mit Bekanntwerden eines Mangels durch den Anbieter sind Reklamationen aller Art unverzüglich schriftlich einzureichen.
8.2.1
Langzeitwohnen haftet nur für eigenes Verschulden aus grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für etwaige Haftungsverpflichtungen aus dem Verschulden seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Schadensersatzansprüche bei grober Fahrlässigkeit seitens Langzeitwohnen beschränken sich maximal auf die Höhe der geleisteten Zahlung des Werbeeintrags.
8.2.2
Langzeitwohnen haftet nicht für Positionierungen oder für zu bestimmten Terminen entgegengenommenen Werbe-Einträge der Anbieter.

§ 9 Schweigepflicht
9.1
Langzeitwohnen verpflichtet sich auf Basis eines Vertrauensverhältnisses über alle die Anbieter betreffenden Informationen, die ihm im Laufe der Werbepartnerschaft bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

§ 10 Datenschutz
10.1
Langzeitwohnen wird alle Informationen und Daten ausschliesslich zum vereinbarten Geschäftsverkehr verwenden oder verarbeiten und weißt demzufolge auf § 33 BDSG hin.
10.2
Die jeweils auf dem Portal werbenden Anbieter berechtigen Langzeitwohnen zur unentgeltlichen oder entgeltlichen Weitergabe der Daten, um ihr Werbe-Angebot Usern über Drittanbietern zugänglich zu machen. Diesem Verfahren kann im Einzelfall schriftlich widersprochen werden.

§ 11 Sonstige Bestimmungen
11.1
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.
11.2
Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
11.3
Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz Langzeitwohnen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und Langzeitwohnen ist geltendes Deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Berlin.

Stand 01.01.2010

AGB als PDF

... hier [124 KB] ausdrucken

Seitenanfang